Als Anwalt bin ich grundsätzlich an das
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden.
Fragen Sie mich gerne, wie viel Ihre Beauftragung Sie
kosten kann. Bei Vorliegen der Voraussetzungen werde ich
für Sie auch im Rahmen von Beratungshilfe,
Prozesskostenhilfe und Pflichtverteidigung tätig.
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