Eine Schwerpunkt meiner Beratung ist das
Arbeitsrecht. Ich begleite sowohl Arbeitgeber
als auch Arbeitnehmer vom Beginn eines
Arbeitsverhältnisses – dem Arbeitsvertrag
– bis zu dessen Beendigung. Ich lege dabei besonderen Wert
auf die außergerichtliche Streitbeilegung. Sollte sich eine
einvernehmliche Einigung nicht herbeiführen lassen, vertrete
ich Sie auch vor Gericht und mache dort Ihre Rechte geltend.
Ich werde insbesondere in folgenden Bereichen für Sie
tätig: • Gestaltung von
Arbeitsverträgen •
Aufhebungsverträge •
Kündigungs-
und Kündigungsschutzrecht
• Arbeitszeugnisse
• Überstunden
- Zulässigkeit - Bezahlung
Zudem berate ich
Sie
gern in den angrenzenden Gebieten des Arbeitslosengeldes und der
Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen.
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