Als Strafverteidiger
vertrete ich Angeklagte
und Beschuldigte
in allen
Verfahren.
Dies
gilt auch für Jugendliche
und Heranwachsende
deren Verfahren
sich nach den Grundsätzen des Jugendstrafrechts
richten. Beginnend mit dem Ermittlungsverfahren
über
das Strafverfahren
vor dem Amtsgericht oder Landgericht bis hin zum
Berufungs- bzw. Revisionsverfahren. Natürlich nehme ich auch
die
Interessen von Angeklagten und Beschuldigten in
Ordnungswidrigkeitsverfahren
und Bußgeldverfahren
wahr.
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